Mehr Transparenz im EU-Kartellverfahren?

Man hat von dem Jahr 2010 für das EU-Kartellrecht als dem Jahr der öffentlichen Konsultationen gesprochen. Heute beginnt deren erste. Die Europäische Kommission ist ostentativ um mehr Transparenz im Kartellverfahren bemüht und hat zu diesem Zweck neue Best Practices bzw. Guidelines veröffentlicht.

Eine holprig ins Deutsche übersetzte Pressenachricht erläutert die drei Papiere, die etwas auf die Schnelle “zusammengeschustert” wirken:

  1. “Dieses Dokument – eine Art ABC des Kartellverfahrens – gibt einen Überblick über den gesamten Verlauf eines Kartellverfahrens – von der Entscheidung der Kommission, ob einem bestimmten Fall Vorrang einzuräumen ist, bis hin zur potenziellen Annahme eines Beschlusses.”
  2. “In diesem Leitpapier wird die Rolle der Anhörungsbeauftragten näher beschrieben und dadurch transparenter gemacht. Dabei wird nicht nur auf die verschiedenen Aufgaben der Anhörungsbeauftragten eingegangen, sondern auch dargelegt, wie diese ihre Aufgaben in der Regel ausführen.”
  3. “Im Bemühen um eine gewisse Einheitlichkeit bei der Vorlage solcher ökonomisch basierten Beweise wird in dem Dokument erläutert, welche Kriterien in diesem Zusammenhang zu erfüllen sind. Des Weiteren wird erklärt, wie die für den jeweiligen Fall zuständigen Sachbearbeiter und der Chefökonom vorgehen, wenn die beteiligten Unternehmen ökonomisch basierte Beweise vorlegen.”

Offenbar eilt sie, die Sache mit der Transparenz. Angewendet werden die in den drei Papieren enthaltenen Grundsätze ab heute, einschließlich der Änderungen der Verwaltungspraxis, die in den Best Practices für Kartellverfahren vorgesehen sind.

Bis zum 3. März 2010 dürfen Stellungnahmen eingereicht werden, “auf deren Grundlage die Kommission ihre Erläuterungen gegebenenfalls anpassen wird” (so die Pressenachricht).

Viel Spass beim Lesen, im Rahmen des Möglichen.

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