Primärrecht. Der am 1. Dezember 2009 in Kraft getretene Vertrag von Lissabon brachte für das EU-Kartellrecht nur optische Änderungen, möglicherweise mit einer Ausnahme. Die neue Numerierung der vormaligen Artikel 81 und 82 EG (jetzt Artikel 101 und 102 AEUV) ist eine Formalität. Derzeit ist offen, ob sich die Streichung von Artikel 3 Abs. 1 lit. g) EG auf die kartellrechtliche Praxis auswirken wird; aller Voraussicht nach nicht.
Sekundärrecht. Hier war und ist einiges in Bewegung. Um mit einer vermeintlichen Abseitigkeit zu beginnen: Für Linienschiffahrtskonsortien gibt es seit September 2009 eine neue Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) und bereits seit Juli 2008 Leitlinien. So exotisch die Branche auf den ersten Blick wirkt, die Leitlinien enthalten unter Tz. 38 ff. doch wichtige Hinweise darauf, wie die Kommission den Austausch wettbewerblich relevanter Informationen beurteilt. Die neue GVO wird die geltende GVO am 26. April 2010 ablösen. Nahezu alle weiteren GVOs werden ebenfalls im Jahr 2010 auslaufen:
- Die Kommission hat die Öffentlichkeit zu ihren Erfahrungen mit der GVO für Spezialisierungsvereinbarungen, mit der GVO für Vereinbarungen über Forschung & Entwicklung und mit den Leitlinien für Vereinbarungen über horizontale Zusammenarbeit befragt, noch im Vorfeld der Konsultation zu Entwürfen. Die beiden GVOs gelten bis zum 31. Dezember 2010. Stellungnahmen konnten auf Grundlage eines Fragebogens der Kommission bis zum 30. Januar 2009 eingereicht werden.
- Bei der Überarbeitung der Vertikal-GVO und der sie begleitenden Leitlinien ist die Kommission einen Schritt weiter. Es gibt Entwürfe der Kommission, die bis zum 28. September 2009 kommentiert werden konnten. In ihrer derzeitigen Fassung gilt die Vertikal-GVO bis zum 31. Mai 2010.
- Auch für die Versicherungswirtschaft wird es eine neue GVO geben. Die aktuelle GVO stammt aus dem Jahr 2003, gilt aber nur bis zum 31. Mai 2010. Die Frist für Stellungnahmen zu dem Kommissions-Entwurf der neuen GVO lief am 30. November 2009 ab.
- Die Entwürfe für eine neue GVO und für Leitlinien für den Kfz-Sektor wurden am 21. Dezember 2009 veröffentlicht. Die Kommission hatte ihre Überlegungen zur Reform der geltenden Kfz-GVO bereits im Juli 2009 bekanntgemacht. Stellungnahmen sind bis zum 10. Februar 2010 möglich. Die aktuelle GVO (Leitlinien gibt es derzeit nicht) läuft am 31. Mai 2010 aus.
Das Vorhaben der Generaldirektion Wettbewerb, bei der Kartellrechtsdurchsetzung verstärkt auf Private und insbesondere Sammelklagen zu setzen (“private enforcement”), kam ins Stocken.
Entscheidungspraxis. Die Kommission eilte auch im Jahr 2009 von Bußgeld zu Bußgeld. Unter anderem gab es ein neuerliches Rekordbußgeld (€ 1,06 Mrd.) wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung (Intel), das erste Kartellbußgeld (€ 553 Mio.) wegen Kollusion im Energiesektor (E.ON / GDF Suez) und ein Bußgeld gegen einen Kartellgehilfen (AC Treuhand). Mindestens ebenso bedeutsam ist die Einstellung der Verfahren gegen Microsoft (“tying” / Internet Explorer) und gegen Rambus (“patent ambush”), beide gegen Verpflichtungszusagen der Unternehmen, sowie der Abbruch des Verfahrens gegen Qualcomm (FRAND). Außerdem hat die Kommission ihren Abschlussbericht über die Untersuchung des Pharmasektors veröffentlicht, aus dem sich gewisse Schwerpunktsetzungen für die Entscheidungspraxis der Kommission in diesem Sektor ableiten lassen. Insgesamt hat die Kommission im Jahr 2009 Kartellbußgelder in Höhe von € 1,6 Mrd. verhängt.
Der Gerichtshof hat unter anderem in Bolloré zu den Verteidigungsrechten im Bußgeldverfahren, in GlaxoSmithKline Services zur Anwendung des Artikel 101 AEUV auf Beschränkungen des Parallelhandels, in T-Mobile Netherlands zu den kartellrechtlichen Grenzen des Informationsaustauschs zwischen Wettbewerbern und in Akzo Nobel zu der Schattenseite des Konzernprivilegs Stellung genommen. Das AG Bonn (Pfleiderer) hat im September 2009 dem Gerichtshof die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob das EU-Kartellrecht dahingehend auszulegen ist,
dass Geschädigte eines Kartells zur Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche keine Akteneinsicht in Bonusanträge und von Bonusantragstellern in diesem Zusammenhang freiwillig herausgegebene Informationen und Unterlagen erhalten dürfen, die eine mitgliedstaatliche Wettbewerbsbehörde nach Maßgabe eines nationalen Bonusprogramms im Rahmen eines (auch) auf die Durchsetzung von Art. 81 EG gerichteten Bußgeldverfahrens erhalten hat?
Das Gericht hat am 3. November 2009 die Klage der Fruchtimport Weichert gegen eine Kartellbuße der Kommission (Bananenkartell) wegen Verfristung zurückgewiesen.
Personalia. Die Amtszeit von Neelie Kroes geht ihrem Ende zu. Designierter Nachfolger ist Joaquín Almunia, der sich im Januar 2010 einer öffentlichen Anhörung durch das Europäische Parlament stellen muss und voraussichtlich im Februar 2010 die Führung von DG COMP übernehmen wird. Carlos Martinez-Mongay, wie Almunia ein Ökonom, wird neuer Kabinettschef. Alexander Italianer, wie Almunia und Martinez-Mongay ein Ökonom, wird Philip Lowe als Generaldirektor der DG COMP ablösen. Frau Kroes wechselt in das Ressort “Digital Agenda”.
Herzlichen Dank an Jonas Prümm für die Hilfe bei der Erstellung dieses Posts.
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