Die Europäische Kommission hat soeben ihren Entwurf für eine überarbeitete Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) für den Vertrieb, die Reparatur und die Wartung von Kraftfahrzeugen veröffentlicht.
Danach soll es für den Vertrieb neuer Fahrzeuge nach einer Übergangsfrist (31. Mai 2013) keine gesonderte Gruppenfreistellung mehr geben, wohl aber für Reparatur und Wartung. Der Vertrieb neuer Fahrzeuge würde damit den allgemeinen Wettbewerbsregeln unterliegen, d.h. konkret der Vertikal-GVO 2790/1999, die in ihrer derzeitigen Fassung am 31. Mai 2010 ausläuft.
Für Reparatur und Wartung (Aftermarket) beabsichtigt die Kommission Maßnahmen, um sicherzustellen, dass unabhängige Werkstätten Teile mit Markenzeichen der Kfz-Hersteller beziehen und Lieferanten von Teilen ihr Markenzeichen auf Bau- und Ersatzteile anbringen können. Die Kommission schlägt außerdem sektorspezifische Leitlinien zu Einzelfragen vor (z.B. Wettbewerbsverbote, Mehrmarkenvertrieb, RPM, Parallelhandel, Gewährleistung).
Die öffentliche Konsultation zu den beiden Entwürfen (GVO und Leitlinien) läuft bis 10. Februar 2010. Links:
- Entwurf der neuen Kfz-GVO (“Verordnung (EG) der Kommission über die Anwendung von Artikel 101 Absatz 3 AEUV auf Gruppen von vertikalen Vereinbarungen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen im Kraftfahrzeugsektor”)
- Entwurf der Kfz-Leitlinien (“Ergänzende Leitlinien für vertikale Beschränkungen in Vereinbarungen über den Verkauf und die Instandsetzung von Kraftfahrzeugen und den Vertrieb von Kraftfahrzeugersatzteilen”)
- Konsultationsunterlagen
- Folgenabschätzungsbericht der Kommission vom 22. Juli 2009 (“Mitteilung der Kommission: Der künftige wettbewerbsrechtliche Rahmen für den Kfz-Sektor. Zusammenfassung der Folgenabschätzung”)