Das Wirtschaftsministerium arbeitet an einem Gesetzentwurf zur Einführung eines Entflechtungsinstruments in das deutsche Kartellrecht. Ein Eckpunkte-Papier aus dem Haus Herrn Brüderles sieht derzeit zweierlei vor:
Erstens soll – in Anlehnung an Art. 7 Abs. 1 der VO 1/2003 – “klargestellt” werden, dass das Bundeskartellamt im Rahmen seiner Befugnisse zur Anordnung der Abstellung einer Zuwiderhandlung bzw. zur Aufgabe von Abhilfemaßnahmen (§ 32 GWB) auch Maßnahmen struktureller Art treffen kann.
Zweitens soll für das BKartA eine besondere Entflechtungsbefugnis geschaffen werden, nach dem nur scheinbaren Vorbild der USA (Sherman Act). Liegt Marktbeherrschung vor und handelt es sich bei dem beherrschten Markt um einen Markt von gesamtwirtschaftlicher Bedeutung, soll das Amt Entflechtungsmaßnahmen treffen können. Diese neue Kompetenz, ein Bruch mit dem System der kartellrechtlichen Missbrauchsverbote, soll einerseits nicht gelten für natürliche Monopole, andererseits aber nicht auf bestimmte Branchen beschränkt sein. Erlaubt sein sollen “alle zielführenden Maßnahmen”, ohne Beschränkung auf bestimmte Arten der Entflechtung.
Das Bundeskartellamt soll auch dann einschreiten können, wenn “noch kein konkreter Missbrauch” von Marktmacht festzustellen ist. Es soll ausreichen, dass unzureichender Wettbewerb kausal auf Marktvermachtung zurückzuführen ist.
Vorherzugehen habe eine “Marktanalyse” des Amtes und eine Stellungnahme der Monopolkommission. Das betroffene Unternehmen soll Gelegenheit haben, Vorschläge für die Unternehmensgestaltung zu machen. Im Fall einer Zerschlagung soll das Unternehmen Erwerber vorschlagen dürfen. Ähnlich wie in der Fusionskontrolle für Untersagungen (Ministererlaubnis, § 42 GWB) soll auch bei der Entflechtung für das Ministerium eine Interventionsmöglichkeit geschaffen werden (“Ministerdispens”).
Die FDP-Fraktion hat im Bundestag bereits im Jahr 2007 die Einführung eines Entflechtungsinstruments in das deutsche Kartellrecht beantragt (BT-Drs. 16/4065 vom 17. Januar 2007). Der Koalitionsvertrag vom Oktober 2009 sieht eine diesbezügliche Initiative vor. Die FTD berichtet heute, das Ministerium wolle im Januar 2010 einen Referentenentwurf für eine GWB-Novelle vorlegen.

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