Die Kommission hatte untersucht, ob Qualcomm Lizenzbedingungen unter Verstoß gegen das Missbrauchsverbot des Art. 82 EG eingefordert hat. Es ging um zwei Problemkomplexe:
- Ist Qualcomm bei der Auslizenzierung von Rechten des geistigen Eigentums im Bereich der UMTS-Technologie (WCDMA-Patente / 3G) marktbeherrschend? Falls ja:
- Verstoßen die Lizenzbedingungen Qualcomms (insbesondere die Lizenzgebühren) gegen den FRAND-(“fair, reasonable and non-discriminatory”)-Grundsatz?
Das Verfahren wurde förmlich im Oktober 2007 eröffnet (Pressemitteilung der Kommission vom 1. Oktober 2007). Es war auf Beschwerde Dritter in Gang gekommen. Als Grund der Verfahrenseinstellung wird nun genannt, die Beschwerdeführer hätten ihre Beschwerden zurückgenommen. Wurden die Beschwerden zurückgenommen, um ihrer Zurückweisung zuvorzukommen? Die EU-Kommission führt Kartellverfahren im Interesse der Wettbewerbsordnung und nicht zur subjektiven Rechtswahrung.
Qualcomm war (und ist) mit Kartellverfahren in verschiedenen Jurisdiktionen konfrontiert, unter anderem in Korea und Japan. Was die EG betrifft: Frau Kroes, noch zuständige Wettbewebrs-Kommissarin, ließ im Sommer 2009 Zweifel daran erkennen, ob die Kommission ein Beschwerdeschreiben gegen Qualcomm richten wird. Offenbar lag ihr zwar daran, das Verfahren in ihrer Amtszeit zu Ende zu bringen. Die Kommission scheint mit erheblichen Problemen bei der Sachverhaltsermittlung und -bewertung konfrontiert gewesen zu sein (dazu auch hier). Daher wurde seit einigen Wochen vermutet, das Verfahren werde wohl im Sand verlaufen.
Quelle: WSJ.
PS: Aus der Pressemitteilung der Kommission von heute Mittag:
The Qualcomm case has raised important issues about the pricing of technology after its adoption as part of an industry standard. In practice, such assessments may be very complex, and any antitrust enforcer has to be careful about overturning commercial agreements. The Commission has investigated whether the royalties that Qualcomm has been charging since its patented technology became part of Europe’s 3G standard are unreasonably high. The Commission committed time and resources to this investigation in order to assess a complex body of evidence, but has not as yet reached formal conclusions. All complainants have now withdrawn or indicated their intention to withdraw their complaints, and the Commission has therefore to decide where best to focus its resources and priorities. In view of this, the Commission does not consider it appropriate to invest further resources in this case.

[...] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von Ulrike Elteste, Johannes Zöttl erwähnt. Johannes Zöttl sagte: Lizenzgewährung und Kartellrecht – Europäische Kommission stellt Verfahren gegen Qualcomm ein: http://wp.me/pzDPi-pB [...]