Die Süddeutsche Zeitung berichtet heute, die neue Bundesregierung wolle der Printbranche helfen. Frau Merkel habe bei den Zeitschriftentagen des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) in Berlin vorgetragen, das Pressekartell- und Medienkonzentrationsrecht werde überprüft.
Das hatte der Koalitionsvertrag angekündigt (S. 97, siehe die Zusammenstellung der kartellrechtlichen Projekte der neuen Koalition gem. Koalitionsvertrag vom 24. Oktober 2009):
Im Interesse der Erhaltung der Meinungs- und Pressevielfalt sind das Medienkonzentrations- und das Pressekartellrecht zu überprüfen.
Der Koalitionsvertrag sagt auch (S. 10):
Das Kartellamt wird bei der wettbewerblichen Folgenabschätzung am Gesetzgebungsverfahren beteiligt.
Beteiligt hatte sich das BKartA – bzw. sein damaliger Präsident, Herr Ulf Böge - bereits bei dem letzten Vorstoß des Gesetzgebers, die kartellrechtlichen Vorschriften für Presse und Verlage zu lockern. Es handelte sich um einen Teilaspekt der 7. GWB-Novelle, die wegen bestimmter Änderungen auf Ebene des EG-Kartellverfahrensrechts ins Rollen gekommen war. Das deutsche Kartellrecht musste an VO Nr. 1/2003 angepasst werden. Es gab zwar keinen inneren Zusammenhang zwischen diesen GWB-Änderungen und den geplanten Erleichterungen für die Verlagsbranche. Das Ministerium hatte aber vor, verbesserte Möglichkeiten der Kooperation von Zeitungsverlagen und Fusionserleichterungen bei Erhaltung der Eigenständigkeit der Redaktionen gewissermaßen im Huckepack-Verfahren durch das Gesetzgebungsverfahren zu schleusen.
Herr Böge äußerte sich öffentlich kritisch zu den Plänen des damaligen Wirtschaftsministers, seines Dienstherren, in dieser von 2003 bis 2005 geführten Diskussion. Ob zu Recht oder Unrecht – der legislative Vorstoß blieb ohne Erfolg. Die 7. GWB-Novelle trat in Kraft, ohne die kartellrechtlichen Regeln für die Verlagsbranche zu lockern.
So gesehen, erwartet den neuen Präsidenten des Bundeskartellamts eine weitere interessante Aufgabe. Herr Böge fasste seinen Standpunkt später wie folgt zusammen (“Freiheit, Verantwortung, Wettbewerb - Zur Diskussion über die Pressefusionskontrolle”, Vierteljahrshefte zur Wirtschaftsforschung 74 (2005), 3, S. 10 ff.):
Auch wenn die Novelle des GWB am 1. Juli 2005 als Ergebnis des Vermittlungsausschusses ohne Änderungen im Bereich der ‘Pressefusionskontrolle’ in Kraft getreten ist – die seit Dezember 2003 geführte Debatte über das Thema hat einmal mehr deutlich gezeigt, wie schnell Unternehmen die Prinzipien von Freiheit und Wettbewerb einschließlich der unternehmerischen Verantwortung über Bord werfen, sobald diese ihren eigenen Zielen entgegenstehen. Verantwortung müssen Unternehmen in erster Linie für ihr eigenes unternehmerisches Handeln und die damit untrennbar verbundenen Risiken übernehmen. Keine Branche ist vor konjunkturellen Schwankungen und strukturellen Entwicklungen geschützt – im Gegenteil gehören Veränderungen zur Dynamik der Märkte. Chancen und Risiken sind Merkmale unternehmerischer Tätigkeit. Das Gleichgewicht in einer Volkswirtschaft ginge verloren, könnten Unternehmen in ‘guten Zeiten’ zweistellige Umsatzrenditen einfahren, in ‘schlechten Zeiten’ aber Verluste auf die Allgemeinheit abwälzen.
Sollte sich die Geschichte wiederholen, darf man sich auf eine spannende Diskussion freuen.
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