Qualcomm und das Kartellrecht: Grenzen der Vertragsfreiheit für Monopolisten in Japan – Kartellverfahren der EG-Kommission weiter offen

Die Japan Fair Trade Commission (JFTC) hat angeordnet, dass Qualcomm Bestimmungen in Lizenzverträgen aufheben muss, die Qualcomms Lizenznehmer dazu verpflichten, ihre Patente an Qualcomm zu lizenzieren (Rücklizenzen), oder es ihnen verbieten, ihre Patente gegen Qualcomm oder Lizenznehmer Qualcomms durchzusetzen (Nichtangriffsabreden).

Im Jahr 2000 übernahm die japanische Association of Radio Industries and Businesses (ARIB) die WCDMA- und CDMA2000-Standards (3G-Handys). ARIB ist im Auftrag des japanischen Ministeriums für Post und Telekommunikation mit Standardisierungsfragen befasst. ARIB hat veranlasst, dass geistiges Eigentum, das für die Herstellung bzw. den Verkauf von 3G-Handys unter den ARIB-Standards wesentlich ist, bekanntzugeben war. Solche IP-Positionen durften nur unter “fair, reasonable and non-discriminatory”-Bedingungen (FRAND) auslizenziert werden.

Qualcomm unterwarf sich diesen Bedingungen gegenüber der ARIB, wich nach den Feststellungen der JFTC in seiner Vertragspraxis aber erheblich davon ab. Insbesondere soll Qualcomm gebührenfreie Rücklizenzen und Nichtangriffsklauseln durchgesetzt haben, die nicht als FRAND-kompatibel gelten. Die JFTC stellte fest, dass die Hersteller von Handys keine andere Wahl hatten als zuzustimmen, da sie auf die Technologie Qualcomms angewiesen waren. Qualcomm soll unsanft “nachgeholfen” und bei Vertragsverhandlungen unter anderem angedroht haben, seine Lizenzgebühren anzuheben.  

Das Verfahren läuft auch nach der JFTC-Entscheidung vom September weiter. Es wird zunächst eine Anhörung und anschliessend gegebenenfalls ein Gerichtsverfahren geben.

In Europa prüft die Kommission ähnliche Vorwürfe gegen Qualcomm. Auch die Generaldirektion Wettbewerb untersucht, ob Qualcomm durch seine Lizenzgestaltung gegen Kartellrecht (das Missbrauchsverbot des Artikel 82 EG) verstoßen hat; siehe den Post vom 20. Oktober 2009 zu Standards im EG-Kartellrecht. 

Aus Anlass der förmlichen Verfahrenseröffnung gab die Kommission am 1. Oktober 2007 bekannt:

Der angebliche Verstoß betrifft Qualcomms Lizenzbedingungen für seine WCDMA-Patente. Von zentraler Bedeutung bei der Untersuchung wird die Frage sein, ob Qualcomm marktbeherrschend ist und ob die von Qualcomm auferlegten Lizenzbedingungen und -gebühren tatsächlich, wie von den Beschwerdeführern behauptet, nicht fair und vernünftig sind und einzelne Lizenznehmer benachteiligen. Im Standardisierungskontext ist es für die Feststellung, ob Qualcomm auf dem WCDMA-Lizenzmarkt seine marktbeherrschende Stellung missbraucht und damit gegen Artikel 82 EG-Vertrag verstoßen hat, von entscheidendem Belang, ob die von Qualcomm auferlegten Lizenzkonditionen mit der FRAND-Selbstverpflichtung des Unternehmens in Einklang stehen oder nicht …

Frau Kroes hat vor kurzem jedoch die Schwierigkeiten der Prüfung betont, die eine Kartellbehörde in Fällen des Preishöhenmissbrauches hat:

In practice, such assessments may be much more complex than this brief description of the issues implies, and any antitrust enforcer has to be careful about overturning commercial agreements without a clear and coherent evidence base.

Dieses Kartellverfahren ist eines der letzten Großprojekte von Wettbewerbskommissarin Kroes. Sie gab im Sommer 2009 zu erkennen, dass sie das Verfahren gegen Qualcomm in ihrer Amtszeit zum Abschluss bringen möchte (Post vom 23. September 2009). Ob die Kommission noch im Jahr 2009 zu einem Beschuldigungsschreiben kommen oder das Verfahren einstellen wird, gilt derzeit als offen.

PS 24. November 2009: Die EG-Kommission hat das Verfahren gegen Qualcomm eingestellt.

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