Herr Heitzer verlässt das Bundeskartellamt

Dr. Bernd Heitzer, Präsident des Bundeskartellamtes, wird Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium.

Der Präsident

… hatte sich durch entschlossenes und hartnäckiges Agieren einen Namen gemacht. Er scheute sowohl den Konflikt mit Unternehmen wie auch gerichtliche Auseinandersetzungen nicht, mit der Politik rieb er sich ebenfalls. Vor allem im Kampf um mehr Wettbewerb und niedrigere Preise bei Strom und Gas profilierte er sich.

Eigentlich kein Nachruf auf die Amtszeit von Herrn Heitzer als Präsident des Bundeskartellamtes, sondern das Handelsblatt vom 3. April 2007 zur Verabschiedung Herrn Böges, seines Vorgängers.

Der Präsident des BKartA kann sich an der öffentlichen Meinungsbildung beteiligen, und viele Präsidenten haben dies getan. Der Einfluss des Präsidenten auf die Entscheidungen des Bundeskartellamts ist aber gering. Das Amt entscheidet gem. § 51 Abs. 2 Satz 1 GWB durch seine Beschlussabteilungen. Der Präsident hat in der Sache kein Weisungsrecht.

Herr Heitzer hat von seiner politischen Rolle regen Gebrauch gemacht. So etwa in Bezug auf den Gesundheitsfond („Wettbewerbskontrolle auf den Märkten der gesetzlichen Krankenversicherung“, Studienkreis Regulierung Europäischer Gesundheitsmärkte, 29. Juni 2009):

Ziel der Gesundheitsreform 2006 war es, mehr Wettbewerb im Gesundheitssektor zu schaffen. Deswegen hieß das neue Gesetz wohl auch ‘Wettbewerbsstärkungsgesetz’ (kurz: GKV-WSG). Leider ist der Name hier aber nicht Programm. Im Gegenteil: Das Wettbewerbsstärkungsgesetz enthält nämlich zahlreiche Elemente, die den Wettbewerb beschränken und schwächen.

Dagegen haben zentralistische Elemente wie der Gesundheitsfonds in einem zukunftsfähigen Gesundheitswesen nichts zu suchen!

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