Das Bundeskartellamt hat eine nicht-vertrauliche Fassung des Bußgeldbescheides (B3 - 123/08) veröffentlicht, mit dem es im September 2009 ein Bußgeld wegen kartellrechtswidriger Vertriebsbeschränkungen verhängt hat. Zu der jüngsten Verfolgungstätigkeit des Amtes bei Wettbewerbsbeschränkungen in Vertriebsverträgen (insbesondere in Bezug auf die Preisbindung der zweiten Hand bzw. unverbindliche Preisempfehlungen) bereits hier. Das Amt (3. Beschlussabteilung) vertritt die Auffassung, dass aus der Befolgung von UVPs unter Umständen auf eine … mehr »