Kartellrecht auf Chinesisch

Lange Jahre gehörte es zum guten Ton unter Kartellrechtlern, über das Kartellrecht Chinas die Nase zu rümpfen. Dies hat sich spätestens mit dem “neuen” chinesischen Kartellgesetz geändert, das nach über zehnjähriger Vorbereitung am 30. August 2007 verabschiedet wurde und am 1. August 2008 in Kraft trat. Eine Reihe von Richtlinien folgten.

Weitere Meilensteine in der Rezeption war die Untersagung der Übernahme von Huiyuan durch Coca-Cola im März 2009 und die beiden Freigaben unter Auflagen im Sommer 2009 (Pfizer/Wyeth in Phase II und GM/Delphi in Phase I).

Heute gehört die Prüfung bzw. Abwicklung der chinesischen Fusionskontrolle zum Routineprogramm jeder grenzüberschreitenden M&A-Transaktion. Weniger bekannt ist, dass sich auf Grundlage des „neuen“ Kartellgesetzes in China auch eine einigermaßen lebhafte Kultur der privaten Kartellrechtsdurchsetzung entwickelt hat.

Heute ging zum Beispiel die Nachricht über einen aktuellen Vergleich in einem kartellrechtlich begründeten Schadensersatzprozess über die ABA-Verteiler. Der Sachverhalt scheint so zu liegen:

Ein ein Anwalt aus einer Pekinger Kanzlei hatte China Mobile, das größte Mobilfunkunternehmen Chinas, wegen eines Marktmachtmissbrauches verklagt. Das Unternehmen halte 70 % des Endkundenmarktes. Es missbrauche diese Marktstellung, weil es von dem Kläger eine Leihgebühr für ein Handy fordere, obwohl der Kläger eigene Hardware benutze und im Übrigen jedes Telefongespräch auch einzeln bezahle.

Die mündliche Verhandlung fand offenbar im Mai 2009 in Peking statt. Der Vergleich scheint so gestrickt zu sein, dass der Kläger die Klage zurücknimmt und China Mobile dem Kläger 1.000 Renmimbi (€ 96) zurückerstattet (der Kläger hatte 1.200 Renmimbi gefordert) und auf die monatliche Leihgebühr verzichtet.

Die Beträge sind marginal, aber der Vergleich könnte zu weiteren Verbraucherklagen führen. China Mobile hat ca. 500 Mio. Kunden.

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