Aus dem Entwurf des Koalitionsvertrags für die 17. Legislaturperiode:
Reform des GWB:
GWB-Novelle: In das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen wird als ultima ratio ein Entflechtungsinstrument integriert. Darüber hinaus werden Elemente der europäischen Fusionskontrolle übernommen. Das Kartellamt wird weiterhin Konzentrationstendenzen und Nachfragemacht beobachten. Das Kartellamt wird bei der wettbewerblichen Folgenabschätzung am Gesetzgebungsverfahren beteiligt. Zur Sicherung freier und fairer Märkte setzen wir uns für ein unabhängiges europäisches Kartellamt ein. (S. 10)
Energieinfrastruktur:
Wir setzen uns dafür ein, die deutschen Übertragungsnetze in einer unabhängigen und kapitalmarktfähigen Netzgesellschaft zusammenzuführen und die Grenzkuppelstellen weiter ausbauen. (S. 21)
Wettbewerb auf den Energiemärkten:
Wir wollen die wettbewerblichen Strukturen auf den Energiemärkten weiter verbessern. Dazu werden wir eine Markttransparenzstelle einrichten und deren Befugnisse so erweitern, dass sie über alle Informationen verfügt, um zeitnah eine transparente Preisbildung im Stromgroßhandel zu sichern. Wir werden Wettbewerbshemmnisse im grenzüberschreitenden Stromhandel durch ein besonders marktfreundliches Engpassmanagement und durch eine Zweckbindung der Engpasserlöse zügig beseitigen. Die Gasmarktgebiete sollen auf höchstens zwei Gebiete (je ein Gebiet für H-Gas und L-Gas) reduziert werden. Wir wollen dem Wettbewerb auf dem Gasmarkt neue Impulse geben, die Gasnetzzugangsverordnung neu fassen und den Zugang der Wettbewerber zu nicht genutzten Gastransport und Speicherkapazitäten erleichtern. Wir werden den Wettbewerb auf dem Regelenergiemarkt fördern und ein einziges nach einheitlichen Regeln funktionierendes Marktgebiet anstreben. (S. 22)
Krankenkassen:
Wir wollen, dass das allgemeine Wettbewerbsrecht als Ordnungsrahmen grundsätzlich auch im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung Anwendung findet. Insbesondere bei Rabattverträgen, Fusionen von Krankenhäusern und Krankenkassen sehen wir Überprüfungsbedarf. Dazu gehört auch die Überprüfung des Rechtswegs. (S. 79)
Netzneutralität:
Wir vertrauen darauf, dass der bestehende Wettbewerb die neutrale Datenübermittlung im Internet und anderen neuen Medien (Netzneutralität) sicherstellt, werden die Entwicklung aber sorgfältig beobachten und nötigenfalls mit dem Ziel der Wahrung der Netzneutralität gegensteuern. (S. 93)
Telekommunikation:
Wir werden den neuen EU-Rechtsrahmen im Telekommunikationsgesetz rasch innovations- und investitionsfreundlich umsetzen und so die Breitbandstrategie unterstützen. Dabei werden wir den EU-Rechtsrahmen fortlaufend überprüfen … Die Frequenzen werden jetzt zügig versteigert, damit in ländlichen Gebieten rasch und kostengünstig eine Breitbandversorgung gewährleistet werden kann. (S. 96 f.)
Pressekartellrecht:
Im Interesse der Erhaltung der Meinungs- und Pressevielfalt sind das Medienkonzentrations- und das Pressekartellrecht zu überprüfen. Das Presse-Grosso bleibt ein unverzichtbarer Teil unserer Medienordnung. (S. 97)
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