“Kurz- bis mittelfristig sind Regulierungsaufgaben soweit möglich in allgemeine kartellrechtliche Vorschriften und damit in die Zuständigkeit des Bundeskartellamtes zu überführen”, heißt es in dem Entwurf für den Koalitionsvertrag, der in der Arbeitsgruppe um Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) und Rainer Brüderle (FDP) erarbeitet wurde.
Die Konkurrenten der Deutschen Telekom laufen bereits Sturm gegen das Vorhaben. “Das sind politische Sonderzugeständnisse, die in Richtung Deutsche Telekom gehen”, hieß es demnach am Wochenende aus Kreisen des Branchenverbands VATM, dem die meisten Konkurrenten des früheren Monopolisten angehören. “Die Deutsche Telekom hat einen Durchmarsch hingelegt”, bewertete ein Konkurrent den Entwurf. Sprecher des Bonner Konzerns sowie der Bundesnetzagentur wollten sich dazu nicht äußern.
Die Konkurrenten der Deutschen Telekom befürchten massive Einschnitte ihrer Wettbewerbsfähigkeit: Im Gegensatz zu der speziell für die Telekom-Regulierung geschaffenen Netzagentur greife das Kartellrecht nicht so schnell bei Verfehlungen oder Nachlässigkeiten marktbestimmender Unternehmen, lautete die Kritik.
Nachtrag 24. Oktober 2009: Der verhandelte Koalitionsvertrag enthält diese Passage nicht.


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