Sammelklagen ("class actions") im EG-Kartellrecht weiter in der Warteschleife

Offenbar ist der Vorschlag der Generaldirektion Wettbewerb der EG-Kommission zur Einführung von Sammelklagen im europäischen Kartellrecht (“class actions” in der Variante “opt out”) nicht mehr auf der Agenda der Kommissionssitzung am Mittwoch dieser Woche.

Im Kern geht es der Generaldirektion mit diesem Vorschlag darum, die prozessuale Bündelung von Kleinschäden, die infolge von Wettbewerbsverstößen auf vorgelagerten Stufen der Wertschöpfungskette bei Endverbrauchern entstehen können, zu ermöglichen.

In den vergangenen Wochen war viel über das weitere Schicksal des einschlägigen Richtlinienentwurfes spekuliert worden. Frau Kroes versteht den Entwurf als Höhepunkt ihrer (demnächst ablaufenden) Amtszeit als Wettbewerbskommissarin.

Ihrem Vorstoß wird – innerhalb wie außerhalb der EG-Kommission – unter anderem vorgehalten, dass es keine wirklich überzeugenden Gründe für einen Sonderweg im Sektor Kartellrecht gibt. Dies selbst dann nicht, wenn man die fragwürdige Überzeugung von Frau Kroes teilt, dass “collective redress” alias “class actions” alias “Sammelklagen” der richtige Weg sind, um die private Durchsetzung kartellrechtlicher Verbotsvorschriften zu beflügeln. Das Europäische Parlament setzt sich für eine Querschnittslösung ein.

Die FAZ hatte am 1. Oktober 2009 noch berichtet, eine Entscheidung stünde unmittelbar bevor (“EU-Kommissare wollen Sammelklagen durchdrücken”).  Die FT meldet kurz darauf, der Vorschlag von Frau Kroes stehe nicht mehr auf der Tagesordnung.

Man wird sehen, ob die Initiative damit endgültig gestorben oder nur verschoben ist (auf die Amtszeit der neuen Kommission? bis zu konkreten Vorschlägen aus der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz?).

Hier zum Stand der Dinge vor der Sommerpause.

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