Fristsache: “neues” Vertriebskartellrecht in Europa

Kartellblog. läuft auf WordPress.com. WordPress zeigt dem Blogger ohne großen Aufwand, mit welchen Suchbegriffen sein Blog ergoogelt wird. Selbst wenn der Blogger, wie der Autor dieser Zeilen, ein technisch unversierter Anwalt ist.

Die weitaus meisten Suchbegriffe, die User in den vergangenen Tagen zu Kartellblog. führten, bezogen sich auf die derzeit laufende, öffentliche Konsultation der EG-Kommission zur Überarbeitung des europäischen Vertriebskartellrechts.

Darunter war heute die alarmierende Google-Suche eines Users nach:

ausschlussfrist verlängerung konsultation vertikal gvo

Daher: Die Frist zur Einreichung von Stellungnahmen läuft am 28. September 2009 ab.

Mir ist aus früherer Mitarbeit an Stellungnahmen der ABA Antitrust Section und meiner Kanzlei kein Fall bekannt, in dem die EG-Kommission eine Stellungnahme zurückgewiesen hätte, weil sie einen Tag zu spät in Brüssel ankam.

Und den extra Tag sollte man sich unter Umständen gönnen. Einmal eingereicht, ist eine Stellungnahme für immer im System der Kommission und über das Internet für jeden Externen abrufbar (es sei denn, die Stellungnahme wurde vertraulich eingereicht).

Die Sammlung der “Contributions” zu öffentlichen Konsultationen auf der Webseite der DG COMP geht zur Zeit zurück bis März 2004.

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