Herr Barroso, die Wiederwahl und das EG-Kartellrecht

José Manuel Barroso, der Präsident der Europäischen Kommission, kämpft um seine Wiederwahl. Die Staatschefs der EG-Mitgliedstaaten stehen zwar geschlossen hinter ihm. Aber im Europäischen Parlament schlägt ihm bekanntlich massiver Widerstand entgegen.

Diese Tage hat Herr Barroso ein Papier veröffentlicht, das die Bedenken der kritischen EU-Parlamentarier zerstreuen soll. Das Papier (“Politische Leitlinien für die nächste Kommission“) legt auf 48 Seiten die Pläne Herrn Barrosos für eine nächste Amtszeit nieder.

Nun lässt es dem Papier sicher nicht Gerechtigkeit widerfahren, wenn man tut, was wohl jeder als Erstes tut, der in seinem Arbeitsbereich mit europarechtlichen Vorgaben und Einflüssen zurechtkommen muß. Man läßt Adobe zu Stichworten suchen und klickt sich durch die Hits.

Das Ergebnis zu “Wettbewerb”: Herr Barroso äußert sich zwar – erwartungsgemäß positiv – zu den Milliarden-Geldbußen der Kommission, macht aber keinen einzigen (wirklich: keinen) Vorschlag für etwaige Politikinitiativen für das EG-Kartellrecht der kommenden Jahre.

Zitierwürdig ist allenfalls die nachfolgende Passage (S. 24). Sie bezieht sich insbesondere auf das europäische Beihilfenrecht, wiederholt insoweit aber nur, was uns die derzeitige Wettbewerbskommissarin bereits seit vielen Monaten nahe bringt:

Die nationalen Rettungs- und Rekapitalisierungspläne dürfen den Binnenmarkt nicht verzerren. Die EU-Wettbewerbs- und Beihilfevorschriften garantieren tragfähige Lösungen, die gesunde Unternehmen nicht benachteiligen oder einzelne Mitgliedstaaten unterschiedlich behandeln. Unter Umständen werden unpopuläre Entscheidungen in Bezug auf die Größe und das Geschäftsmodell umstrukturierter Banken getroffen werden müssen. Da die Umgestaltung des Bankensystems in Europa anhält, wird die Kommission dafür sorgen, dass gleiche Wettbewerbsbedingungen nicht nur für europäische Banken herrschen, sondern auch für externe Wettbewerber, denen beträchtliche Unterstützung seitens ihrer Steuerzahler zugute kam.

Sicher, das Papier soll die politischen Gespräche dieser Woche mit den EP-Fraktionen vorbereiten. Es will sich daher nicht mit den Niederungen des europäischen Kartellrechts befassen, in denen Unternehmen Geldbußen in Milliardenhöhe auferlegt werden, fusionskontrollrechtliche Beurteilungsunterschiede zu den USA neu aufbrechen und über den Import von Sammelklagen nach US-amerikanischem Vorbild nachgedacht wird.

Angesichts der Länge des Papiers hätte man dennoch mehr Substanz erwarten dürfen. Böse Zungen werden daher sagen, dass ein schwacher Kommissionspräsident viel Gestaltungsspielraum für eine(n) starke(n) Wettbewerbskommissar(in) bedeuten wird.

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