Es geht um die Wurst: Durchsuchungen des Bundeskartellamts

In der anwaltlichen Praxis wird man immer mal wieder gefragt, ob es Branchen gibt, mit denen sich Kartellbehörden besonders gerne beschäftigen. Die gibt es natürlich, aber der Umkehrschluss wäre falsch. Prinzipiell kann selbstverständlich jede Branche ins Fadenkreuz geraten, aus verschiedensten Gründen und Anlässen.

Nun also die Wurst.

Die Presse berichtet dieser Tage gleichlautend (nachfolgend aus der Lebensmittelpraxis, 26. August 2009):

Das Bundeskartellamt ermittelt gegen Hersteller von Wurst und Wurstwaren, die sich bei Preiserhöhungen abgesprochen haben sollen. Wie ein Behördensprecher gegenüber LP Compact bestätigt, wurden in einer bundesweiten Aktion die Büros von 19 Unternehmen durchsucht und auch Unterlagen beschlagnahmt.

Zu ersten Ergebnissen der Durchsuchungen vom 22. Juli, an der mehr als 80 eigene Mitarbeiter sowie Polizeibeamte beteiligt waren, wollte sich der Sprecher nicht äußern. Es bestehe ein begründeter Anfangsverdacht, deswegen der Durchsuchungsbeschluss. Auch wollte er keine Angaben zu Umsätzen oder einzelnen Unternehmen machen … Aus Branchenkreisen verlautet indes, dass betroffene Firmen dem Verfahren gelassen entgegensehen. Die Preiserhöhungen seien allein durch höhere Kosten auf der Beschaffungsseite ausgelöst worden.

Die Durchsuchungen fanden bereits am 22. Juli 2009 statt.

Was nun aber die Frage nach “bedrohten Branchen” betrifft: Ermittlungen sind in der Nahrungsmittelwirtschaft auch bekannt geworden bezüglich

  • Zucker (März 2009)
  • Mehl (Mühlen, Februar 2008)
  • Schokolade (Februar 2008)
  • Kaffee (Juli 2008, ausgeweitet auf weitere Hersteller im Januar 2009).

Der Zucker-Fall ist auch deswegen interessant, weil das BKartA nach eigenem Bekunden im Rahmen eines Fusionskontrollverfahrens (Nordzucker/Danisco) auf “Missstände” in der Branche aufmerksam wurde. Aus dem Beschluss vom 17. Februar 2009, B 2 – 46/08 (S. 57):

Allerdings hat eine nicht unerhebliche Anzahl dieser Abnehmer erklärt, dass es sich um eine ‘künstliche’ Marktabgrenzung handele, die nicht durch objektive Ursachen, sondern durch das Vertriebsverhalten der Zuckerproduzenten begründet sei, die das jeweilige ‘‘Hoheitsgebiet’ ihrer deutschen Wettbewerber ‘respektierten’.

Um aber auf die Gretchenfrage zurückzukommen:

Weder bedeuten Ermittlungen, dass gegen Kartellrecht verstoßen wurde. Noch bedeutet die Tatsache, dass in einer Branche an verschiedenen Stellen ermittelt wird, dass die Branche insgesamt kartellverdächtig ist. Man sollte aber bei Kartellen gewissermaßen nicht einfach nur an Zement denken. Wo um Margen gekämpft wird, kann es nahe liegen, sich abzustimmen; wo nicht um Margen gekämpft wird, kann es nahe liegen, sich abzustimmen.

Daher zwei Gretchenantworten:

  • National geprägte Vorgänge fallen in den Zuständigkeitsbereich des BKartA. Grenzüberschreitende Vorgänge und jeweils nationale Vorgänge in mehreren Mitgliedstaaten kann die Kommission an sich ziehen. Schwerpunktsetzungen der Kartellverfolgung auf EG-Ebene folgen anderen Gesetzen als das nationale Recht.
  • Im BKartA gibt es zwei Beschlussabteilungen (seit 2005 bzw. 2008) und ein Referat (SKK – “Sonderkommission Kartellbekämpfung”, seit 2002), die sich mit nichts anderem beschäftigen, als Kartelle aufzudecken und zu verfolgen.

PS 9. November 2009: Herr Dr. Heitzer, Präsident des BKartA, in einem Interview mit der Lebensmittelpraxis:

Ich denke nicht, dass die Konsumgüterbranche besonders auffällig ist. Die Anzahl der aufgedeckten Kartelle nimmt generell zu, nicht zuletzt weil wir die Verfolgung mit der zusätzlichen Einrichtung von speziellen Abteilungen verstärkt haben. Zudem arbeiten wir mit den anderen Mitgliedsländern der EU und der EU-Kommission eng zusammen und leisten gegenseitige Amtshilfe. Kurz gesagt, wir arbeiten effizienter.

Verwandte Artikel:

Ihr Kommentar

*