Das Bundeskartellamt hat im Rahmen seiner sog. Fallberichterstattung heute die Gaspreisverfahren aus dem Jahr 2008 öffentlich zusammengefasst. Damals wurden 30 Verfahren gegen (finanzielle) Zusagen eingestellt.
Das Ergebnis dieser Überprüfung ist, dass die untersuchten Unternehmen und die Vergleichsunternehmen im Jahr 2008 letztlich Gasbezugskostensteigerungen von insgesamt über 230 Mio. Euro netto nicht an die Endkunden weitergegeben haben.
Da in diesem Umfang Gasbezugskostensteigerungen im Jahr 2008 nicht an die Endkunden weitergereicht wurden, lässt sich auf der anderen Seite kaum verlangen, dass Gasbezugskostensenkungen automatisch an die Endkunden weitergereicht werden.

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