Die Europäische Kommission hat heute ihren Wettbewerbsbericht für das Jahr 2008 veröffentlicht. Das Paket besteht aus einer kurzen Pressenachricht, die das wohltätige Wirken der Kommission zum Vorteil des Verbrauchers hervorstellt, dem eigentlichen Wettbewerbsbericht auf 35 Seiten und einem Staff Working Paper (133 Seiten). Alle drei Papiere liegen auch in deutscher Sprache vor. Die Kommission veröffentlicht ihre jährlichen Wettbewerbsberichte u.a. auf der Website der DG COMP (dort zurück bis 1990).
Aus der Pressenachricht, Zitat Neelie Kroes:
2008 was an unusual and difficult year, which confronted Europe with unprecedented economic challenges. I believe that the Commission’s actions in the field of competition were a determining factor in preserving the single market and the benefits of competition, while ensuring stability in the financial system … But there has been no let up in other competition enforcement: the competition rules are even more vital to the economy in times of crisis, and the Commission’s enforcement record remains extremely strong.”
Erstmals widmet der Wettbewerbsbericht – nicht das Staff Working Paper – der Konsumentenwohlfart ein eigenes (erstes) Kapitel (“Schwerpunktthema: Kartelle und Verbraucher”).
Dort findet sich neben einigen allgemein gehaltenen Ziel- und Zustandsbeschreibungen auch die Feststellung, Kartelle führten zu einem Preisaufschlag von 5 bis 15 % (S. 5). Auf Grundlage der 18 Kartelle, zu denen die Kommission von 2005 bis 2007 Enscheidungen erlassen hat, errechnet die Kommission einen Gesamtschaden in Höhe von € 7,6 Mrd.
Die Kommission bezieht sich außerdem auf eine Erhebung der britischen Kartellbehörde (OFT), derzufolge die Aufdeckung eines Kartells dazu führe, dass fünf weitere Kartelle überhaupt nicht erst gebildet oder aber aufgelöst würden. Auf dieser Grundlage nimmt die Kommission für sich in Anspruch, mit ihrer Kartellverfolgung der Jahre 2005-7 einen weiteren Schaden von ca. € 60 Mrd. verhindert zu haben.
Das Impact Assessment (Rdnr. 40 ff.), das die Kommission im April 2008 begleitend zum “Weissbuch: Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EG-Wettbewerbsrechts” veröffentlicht hatte, zeigt demgegenüber, wie komplex (und potentiell fehlerträchtig) derartige Berechnungen sind.
Die EG-Kommission führt übrigens öffentlich ein Liste der seit 2004 verhängten EG-Kartellbußen, die sie laufend aktualisiert (z.Z. Stand 22. Juli 2009).

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