Im Kartellrecht der USA könnte es nach Bundesrecht bald wieder ein Verbot der Preisbindung der zweiten Hand (resale price maintenance oder RPM) geben, wenn auch auf ungewöhnlichem Weg.
Das U.S. House of Representatives berät darüber, ob das Urteil des US Supreme Court in der Sache Leegin Creative Leather Products, Inc. v. PSKS, Inc. d/b/a Kay’s Kloset (2007) per Gesetz ungeschehen gemacht werden soll.
Mit Leegin hatte der Supreme Court mit einer ständigen Rechtsprechung gebrochen, die in den USA seit dem Jahr 1911 für RPM galt. Danach waren vertikale Verträge (also Verträge über Belieferung oder Vertrieb) automatisch (per se) illegal, wenn sie dem Abnehmer bestimmte Vorgaben dazu machten, welche Preise er seinerseits für die bezogenen Produkte zu verlangen hatte. Dieser Rechtsgrundsatz erfuhr in der Vergangenheit zwar Einschränkungen und Modifikationen (Sylvania – 1977, Monsanto - 1984, Business Electronics - 1988, State Oil - 1997), war aber Ausgangspunkt der kartellrechtlichen Bewertung.
Leegin hat an die Stelle dieser per se-Nichtigkeit eine Einzelfallbetrachtung gesetzt, die in den USA unter dem Stichwort der rule of reason geführt wird. Wenn danach die wettbewerbschädlichen Auswirkungen einer Vertragsklausel im Einzelfall die pro-kompetitiven Auswirkungen überwiegen, liegt ein Verstoß gegen das Verbot wettbewerbsbeschränkender Absprachen gem. Section 1 Sherman Act vor, sonst nicht. Es gibt aber ca. 30 Bundesstaaten, die diesem Ansatz nicht folgen, sondern weiterhin von einem per se-Verstoß ausgehen.
Der Gesetzesvorschlag wurde am 13. Juli 2009 in das House eingebracht – seit Januar 2009 gibt es bereits einen im Senat – und will die per se-Rechtswidrigkeit einer RPM-Fallgruppe (Mindestpreise) in Bundesrecht aufnehmen. US-amerikanisches Bundesrecht ist bislang vor derartigen Maßnahmen zurückgeschreckt. Tatsächlich gibt es auf dieser Rechtsebene keine einzige Bestimmung, die ein Marktverhalten ausdrücklich als per se als illegal einstufen würde. Die Regeln über eine per se-Nichtigkeit bzw. die rule of reason waren durchweg als Ausdruck einer organischen Entwicklung der Rechtsanwendung verstanden worden. Auch der Sherman Act enthält diesbezügliche Verbote nicht.
Der Vorschlag, der als selbständiges Gesetz (also außerhalb des Sherman Act) in Kraft treten soll, im Wortlaut (H.R. 3190):
Any agreement setting a price below which a product or service cannot be sold by a retailer, wholesaler, or distributor shall violate section 1 of the Sherman Act (15 U.S.C. 1).
Der oben zitierte Satz ist alles, was das Gesetz zur Frage der RPM zu sagen hätte. Keine Definitionen, keine Auslegungshilfen, und das in einem Rechtsbereich, der in den USA rechtspolitisch derzeit so umstritten ist wie wenig andere.
In der EG ist “setting a price below which a product or service cannot be sold” eine Mindestpreisbindung. Die Vertikal-GVO stuft Mindestpreise als hardcore-Wettbewerbsbeschränkung ein. Derartige Klauseln sind eo ipso nichtig und führen zum Fortfall der Gruppenfreistellung von dem Verbot des Art. 81 Abs. 1 EG insgesamt. Die Vertikal-Leitlinien stehen auf dem Standpunkt, dass auch die allgemeinen Freistellungskriterien des Art. 81 Abs. 3 EG regelmäßig nicht anwendbar sind. Der aktuelle Kommissions-Entwurf für die ab 2010 geltenden, überarbeiteten Leitlinien lockert diesen Ansatz nur unwesentlich auf.
Es ist wohl mehr als nur ein transatlantisches Kuriosum, dass die EG für ihre vergleichsweise rigide Regelung in der Vergangenheit vielfach gerade aus den USA harsche Kritik erfahren hat. Jedenfalls belegt die Gesetzesvorlage einmal mehr, dass in dem Kartellrecht der USA unter der Obama-Administration ein scharfer Wind weht.

Meine Frage:
Was ist aus dem Gesetzesvorschlag vom 13.7.2009 geworden ?
Vielen Dank für eine Antwort, da ich mich z.Zt. mit diesem Thema beschäftige i.R. einer
Seminararbeit.