Die Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung (Vertikal-GVO) läuft zum 31. Mai 2010 aus. Sie war die erste einer Serie von GVOs, die auf Grundlage von Marktanteilen einen “safe harbor” definieren (“more economic approach”). Dieser Ansatz war damals insbesondere in Deutschland umstritten und ist heute kartellrechtliches Gemeingut.
Die Reformvorschläge der Kommission wurden mit Spannung erwartet, vor allem aus zwei Gründen. Zum einen wurde in den USA das Verbot der Preisbindung der zweiten Hand unlängst gelockert. Seit dem Urteil des Supreme Court im Verfahren Leegin gelten bestimmte Arten der sog. “resale price maintenance” dort (jedenfalls derzeit, jedenfalls nach US-Bundesrecht) nicht mehr eo ipso als Kartellverstoß. Demgegenüber verbietet in Europa VO Nr. 2790/1999 Fest- und Mindestpreise kategorisch.
Zum anderen baut die Vertikal-GVO in Bezug auf Abreden über Vertriebsgebiete und deren Schutz auf einer etwas holzschnittartigen Unterscheidung zwischen ”aktiven” und “passiven” Verkäufen auf. Diese Differenzierung gilt in Zeiten des Internetvertriebs vielen nicht mehr als zeitgemäß. Offenbar schwebt der Kommission nur eine moderate Anpassung und Aktualisierung der GVO/Leitlinien vor. Vor allem bleibt es in der GVO-E bei dem Verbot, den Kunden in seiner Preisfindung einzuschränken, wobei jedoch weiterhin Preise empfohlen und Höchstpreise definiert werden dürfen.
Änderungen der Gruppenfreistellungsverordnung:
- Die Ausnahme für eine Anwendung der GVO auf Wettbewerber bei einem Gesamtumsatz des Kunden von über € 100 Mio. soll gestrichen werden.
- Die Marktanteilsschwelle von 30 % soll für beide Parteien der vertikalen Vereinbarung gelten.
- Die Zulässigkeit von Gebietsbeschränkungen im selektiven Vertrieb soll enger gefasst werden.
Änderungen der Leitlinien:
- Anpassung der Diskussion des Handelsvertreters an die neuere EuGH-Rechtsprechung.
- Diskussion von Zuliefervereinbarungen.
- Ausführliche Diskussion moderner Vertriebsformen unter dem Gesichtspunkt der Abgrenzung von “aktiven” zu “passiven” Verkäufen (Zusendung von E-Mails, “website re-routing”, Verwertung von Kreditkartenangaben, Preisgestaltung online/offline, Ausschluss des reinen Internetvertriebs, Qualitätsstandards im selektiven Vertrieb).
- Effizienzeinwand (RPM)
- Diskussion von “upfront access payments” und “category management”.
Frist für Stellungnahmen: 28. September 2009.
Links:
- Entwurf der überarbeiteten Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Wettbewerbsbeschränkungen
- Entwurf der überarbeiteten Leitlinien für vertikale Wettbewerbsbeschränkungen
- Konsultationsunterlagen
- Textvergleich der VO Nr. 2790/1999 zu dem aktuellen Entwurf der Kommission (englische Fassung)
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