Sammelklagen – der Stand der Dinge

Wenig Handfestes, viele Gerüchte - weiterhin scharfe Kritik an Frau Kunevas Vorstoss als Querschnittsthema “Verbraucherschutz” (DG SANCO) und einstweilen der politische Stop für einen kartellrechtlichen Sonderweg von Frau Kroes (DG COMP) …

Quellen: FAZ v. 13. Juli 2009, Wiener Zeitung vom 10. Juli 2009.

… und eine Diskussion in bekannten Pfaden.  Siehe bereits die Verhandlungen des Europäischen Parlaments, 19. Mai 2008, Aussprache zur verbraucherpolitische Strategie der EU (2007-2013), gerichtet an Frau Kuneva, DG SANCO:

  • Alexander Lambsdorff, ALDE (S. 58):

Ich will jetzt auch noch etwas zum Thema Sammelklagen sagen, wo wir ein Problem haben.

Wir haben wenig Informationen und viel Dogma. Ich glaube, es ist auch zu früh zu sagen, dass das Parlament Dich, Meglena, in dieser Sache geschlossen unterstützt.

Wir haben gerade von der EVP gehört, dass sie das nicht tut. Ich meine, die EVP verkennt die realen Probleme. Es gibt Schäden, die Streuschäden sind, die viele Verbraucher grenzüberschreitend betreffen. Es ist legitim, dass die Kommission sich darüber Gedanken macht und das Ganze in einer Studie prüft. Auf der anderen Seite haben wir das Dogma bei der PSE, die auf jeden Fall dieses Instrument als politisches Instrument fordert, unabhängig davon, wie die realen Probleme aussehen. Und die realen Probleme sind mannigfach.

Da gibt es zum Beispiel das Problem der Rechtsgrundlage. Wo steht im Europäischen Vertrag, dass wir hier als Kommission, als Parlament in die Zivilprozessordnung und die Strafprozessordnung der Mitgliedstaaten eingreifen dürfen? … Die Frage opt-in, opt-out, die Rolle des Ombudsmanns – viele Probleme sind zu klären. Und es reicht einfach nicht, zu sagen: Wir wollen nicht das amerikanische System. Auch die Amerikaner haben ursprünglich mal die besten Absichten gehabt mit ihrem System.

Wie haben ja nicht von Anfang an absichtlich ein schlechtes System geschaffen. Wir sollten deswegen eine agnostische, eine kritische Haltung bewahren.

Wir sollten die Studie abwarten, wir sollten die vorgelegten Ergebnisse ernst nehmen und dann gut informiert und undogmatisch dieses Thema in Ernsthaftigkeit diskutieren, wie es diesem Parlament gut ansteht.

  • Andreas Schwab, PPE-DE (S. 60):

Das Gleiche betrifft auch die Sammelklagen. Nun ist ja hier von verschiedenen Seiten schon gesagt worden, es gebe verschiedene Ansätze. Der Ansatz der EVP-Fraktion ist ganz klar: Wir sind uns einig in der Analyse, dass die Durchsetzung von Verbraucherinteressen an bestimmten Stellen gerade im grenzüberschreitenden Umfeld Schwachpunkte aufweist. Wir vermissen aber die Analyse, woher diese Schwachpunkte rühren. Da hat heute Abend im Plenum auch niemand etwas dazu gesagt. Studien sind uns versprochen worden. Die werden wir sehr konkret und sehr genau lesen. Wenn in diesen Studien aber nur die Rechtslage analysiert wird und nicht die Unterschiede in der Durchsetzung der jeweiligen nationalen Rechtslagen in den Mitgliedstaaten, werden wir am Ende durch diese Studien keinen Mehrwert erhalten.

Deswegen, liebe Frau Kuneva, darf ich Ihnen sagen, dass wir sehr ergebnisoffen sind und Verbesserungen bei der Durchsetzung bestehender Rechte sehr konstruktiv gegenüberstehen, aber dass diese Verbraucherrechte nur dann verbessert durchgesetzt werden können, wenn sie am Ende in der Praxis auch wirklich funktionieren.

In Deutschland gibt es das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, wo viele Kläger gegen die Deutsche Telekom in einem Aktionärsprozess klagen, und dort zeigt sich, dass Theorie und Praxis bei Sammelklagen oft sehr weit auseinander liegen.

  • Evelyne Gebhardt, PSE-Fraktion (S. 57):

Letzter und wichtigster Punkt für meine Fraktion ist allerdings das System der Sammelklagen, das wir als Sozialdemokraten einfordern. Das ganze bestehende Recht nützt nichts, wenn die Verbraucherinnen und Verbraucher dieses Recht nicht durchsetzen können. Sei es, weil es grenzüberschreitend und daher sehr schwierig umzusetzen ist, sei es, dass es um viele kleine Beträge und kleine Schäden geht, die allerdings die Bürgerinnen und Bürger mit der Zeit ganz schön schröpfen können. Hier ist es absolut notwendig, dass wir die Europäische Kommission nicht nur ermuntern, sondern tatsächlich auffordern, ein solches System zu prüfen und zu entwickeln und uns so rasch wie möglich ein entsprechendes Gesetzeswerk vorzulegen, damit wir den Verbraucherinnen und Verbrauchern auch wirklich diese Sicherheit und einen entsprechenden Schutz geben können.Ich bedaure es sehr, dass sich die EVP-Fraktion dagegen verwehrt, dieses System auch wirklich mit der Stärke und der Hingabe zu verlangen, die notwendig wären, damit in Zukunft die Verbraucherinnen und Verbraucher, die Bürgerinnen und Bürger wirklich Vertrauen in die Europäische Union und in den Binnenmarkt haben. Denn es gehört dazu, dass sie wissen, dass sie einen entsprechenden Schutz genießen, wenn sie in Europa einkaufen gehen.

Quelle:  Verhandlungen des EP.

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