Bundeskartellamt veröffentlicht neuen Tätigkeitsbericht

Das Bundeskartellamt hat seinen Tätigkeitsbericht 2007/2008 vorgelegt (BT-Drs. 16/13500).

Z.B. S. IX zum Weißbuch der Kommission in Sachen “private enforcement”:

Für die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen sektoralen Sonderregelungen vermag die Bundesregierung keine überzeugenden Gründe zu erkennen. Sie befürchtet, dass die von der Europäischen Kommission angestrebte Harmonisierung im Bereich des Kartellrechts sich zu Lasten einer Sektoralisierung innerhalb des nationalen Delikts- und Zivilprozessrechts auswirken würde. Kollektive Rechtsschutzinstrumente, bei denen die Individualisierung der Kläger und deren namentliche Benennung nicht mehr vorausgesetzt wird, lehnt die Bundesregierung ab. Kritisch sieht sie auch den erleichterten Zugang zu Beweismitteln sowie den Verzicht auf das Verschuldenerfordernis bei kartellrechtlichen Schadensersatzklagen. Aus ihrer Sicht sollten zudem alle Regelungen unterbleiben, die Missbrauchspotential in sich bergen.”

Z.B. S. 32 zur Kartellbekämpfung im Berichtszeitraum:

Die vereinnahmten Bußgelder erreichten 2007 insgesamt rund 114 Mio. Euro und lagen 2008 bei insgesamt rund 317 Mio. Euro, hiervon entfielen 315 Mio. Euro (2008) bzw. 112,5 Mio. Euro (2007) auf Unternehmen. Die Zahl der Bonusanträge bewegt sich weiterhin auf hohem Niveau. Das Bundeskartellamt nahm in 37 Verfahren insgesamt 80 Anträge entgegen. … 2008 wurden zwei Anträge von persönlich Betroffenen und 37 Unternehmensanträge entgegengenommen, die sich auf 25 Bußgeldverfahren verteilten.  Im Berichtszeitraum hat das Bundeskartellamt im Rahmen der Verfolgung verbotener Kartellabsprachen 35 Durchsuchungen in 175 Unternehmen und in 24 Privatwohnungen durchgeführt.”

Quelle: Tätigkeitsbericht.

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