Geldbuße von € 20 Mio. wegen Verstoß gegen das EG-Vollzugsverbot

Die Europäische Kommission hat am 10. Juni 2009 gegen Electrabel (GDF Suez-Gruppe) eine Geldbuße von € 20 Mio. verhängt. Das Unternehmen habe den Erwerb der Kontrolle über Compagnie Nationale du Rhône (CNR), einen Wettbewerber, vollzogen, ohne die nach der EG-Fusionskontrollverordnung erforderliche Genehmigung einzuholen. Electrabel sei sich der Anmeldepflicht bewusst gewesen.

Electrabel hatte den Erwerb von CNR zwar bei der Kommission angemeldet. Der Zusammenschluss wurde am im März 2008 auch freigegeben. Parallel hatte die Kommission aber das genaue Datum ermittelt, an dem Electrabel i.S.d. Fusionskontrollverordnung die Kontrolle über CNR erworben hatte.

Sie kam zu dem Ergebnis, dass Electrabel bereits im Dezember 2003 de facto die alleinige Kontrolle über CNR erworben hat, d.h. mehr als vier Jahre vor der Anmeldung. Electrabel hatte damals ca. 50 % des stimmberechtigten Kapitals von CNR und damit – aufgrund der weiten Streuung der verbleibenden Anteile und der Hauptversammlungspräsenz bei CNR – eine stabile Mehrheit erworben. Außerdem war Electrabel der einzige industrielle Anteilseigner, und das Unternehmen hatte bei CNR außerdem das operationelle Management über Kraftwerke und Vermarktung inne.

Die Fusionskontrollverordnung erlaubt Geldbußen von bis zu 10 % des Gesamtumsatzes der beteiligten Unternehmen. Das Bußgeld fiel hier unter anderem deshalb hoch aus, weil sich der Verstoß gegen das Vollzugsverbot über einen erheblichen Zeitraum erstreckte.

Bislang gab es nur zwei Entscheidungen, in denen auf EG-Ebene für Verstöße gegen das Vollzugsverbot Geldbußen verhängt wurden:

  • 1998 gegen Samsung (€ 33.000) wegen einer um 14 Monate verspäteten Anmeldung
  • 1999 gegen A.P. Møller (€ 219.000 wegen unterlassener Anmeldung einer Serie von drei Transaktionen).

Quelle: Kommission.

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