Herr Heitzer zu Kartellbußgeldern und “private enforcement”

Herr Dr. Heitzer, Präsident des Bundeskartellamtes:

Und auch die Zahlen zu den Bußgeldern belegen dies:

  • 2008 haben wir insgesamt rund 314 Mio. Euro Bußgeld verhängt.
  • Im Vergleich: Anfang und Mitte der 1990er Jahre wurden pro Jahr nur etwa 15 Mio. DM (nicht Euro!) an Bußgeldern verhängt.
  • Insgesamt sind seit Bestehen des Bundeskartellamtes, also von 1958 bis 2008 rund 2,36 Mrd. Euro an Bußgeldern verhängt worden! Davon entfallen auf die Jahre 1958 bis 2001 rund 1,3 Mrd. DM (ca. 666 Mio. Euro) und auf den Zeitraum 2002 bis 2008 rund 1,7 Mrd. Euro.

Verstöße gegen das Kartellverbot können aber auch – in Deutschland! – Anlass für private Schadensersatzklagen sein.

Geschädigte Unternehmen oder Verbraucher können so versuchen, die aufgrund eines Kartells überhöhten Preise bei den Kartellanten einzuklagen.

Private Schadensersatzklagen im Rahmen von Kartellzivilverfahren haben für die Durchsetzung der Wettbewerbsregeln aus unserer Sicht aber nur eine flankierende Rolle.

Die EU-Kommission fordert zwar eine Stärkung des Kartellzivilverfahrens.

Die Vorschläge hierzu lassen aber amerikanische Verhältnisse befürchten: Die dortige Prozesskultur bei Schadensersatzklagen in Kartellsachen nimmt bizarre Ausmaße an. Die Summe dessen, was die Unternehmen dort zahlen, liegt mitunter deutlich über dem, was die Unternehmen in Forschung und Entwicklung stecken!

„Die Wettbewerbsaufsicht durch das Bundeskartellamt – Ordnungspolitischer Schatten der unsichtbaren Hand“, Rede beim Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), am 2. April 2009.

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