EG-Kommission teilt Microsoft erneut Beschwerdepunkte mit ("Internet Explorer")

Die EG-Kommission hat Microsoft am 15. Januar 2009 neuerlich eine Mitteilung der Beschwerdepunkte  (sog. SO, Statement of Objections) zugestellt. Solche Mitteilungen sind der Verfahrensschritt, mit dem die Kommission die Beteiligten förmlich von den gegen sie erhobenen Vorwürfen in Kenntnis setzt.

Nach Auffassung der Kommission hat Microsoft durch die Bündelung von Internet Explorer und Windows gegen das EG-Verbot des Missbrauchs einer beherrschenden Stellung verstoßen (Art. 82 EG).  Dadurch behindere Microsoft den Wettbewerb zwischen Web-Browsern, unterlaufe die Produktinnovation und schränke letztlich die Auswahlmöglichkeiten der Verbraucher ein.

Das Vorgehen der Kommission fußt in der Auslegung des Art. 82 EG im EuG-Urteil vom 17. September 2007 gegen Microsoft. Dort stellte das Gericht fest, dass Microsoft seine beherrschende Stellung auf dem Markt für PC-Betriebssysteme missbraucht hatte, indem es den Windows Media Player an das Betriebssystem Windows geknüpft hatte.

Wegen der starken Marktposition des Internet Explorers, der auf 90 % der PCs verfügbar sei, führe die Bündelung zu einem künstlichen Vertriebsvorteil, der auf Seiten anderer Web-Browser nicht ausgeglichen werden könne. Die Kommission befürchtet, dass Microsoft den IE durch die Bündelung vor dem direkten Wettbewerb mit anderen Browsern schützen will, wodurch das Innovationstempo verlangsamt und die den Verbrauchern angebotene Produktqualität gemindert werden könne. Die Kommission hält es ferner für problematisch, dass die Omnipräsenz des Internet Explorers künstliche Anreize für Content-Provider und Softwareentwickler schaffen könne, Websites und Software in erster Linie für den Internet Explorer zu konzipieren.

Die Kommission hat Microsoft eine Frist von 8 Wochen für eine Stellungnahme zur Mitteilung der Beschwerdepunkte gesetzt.

Quelle: Kommission.

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