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Schweizerische Wettbewerbskommission (WEKO) bebußt „Kosten-Preis-Schere“ mit € 146 Mio.
Auf die Gefahr hin, dass Kartellblog. thematisch Schlagseite bekommt:
WEKO büsst Swisscom mit CHF 220 Millionen
Bern, 05.11.2009 - Die Wettbewerbskommission (WEKO) stellt fest, dass Swisscom durch ihre Preispolitik bei ADSL-Diensten bis zum 31. Dezember 2007 ihre Wettbewerber behindert hat. Die WEKO sanktioniert Swisscom im Entscheid vom 19. Oktober 2009 für diesen Verstoss gegen das Kartellgesetz mit einem Betrag von CHF 219‘861‘720.-.
Swisscom ist einerseits mit ihrer Marke Bluewin als ADSL-Anbieter tätig und andererseits liefert sie auch das für Breitbandinternet notwendige Vorprodukt. Wettbewerber von Bluewin wie Sunrise, VTX oder Green benötigen von Swisscom diese Vorleistung, damit sie ihren Endkunden ebenfalls Breitbandinternet via ADSL anbieten können. Swisscom hat – im Vergleich zu den Endkundenpreisen – bis Ende 2007 hohe Preise für dieses Vorleistungsangebot verlangt. Es resultierte eine zu knappe Differenz zwischen Vorleistungskosten und Endkundenpreisen (sog. ‘Kosten-Preis-Schere’). Swisscom hat ihre Konkurrenten insofern behindert, als diese ihr ADSL-Geschäft nicht profitabel betreiben konnten. Swisscom hat in diesem Bereich via Bluewin zwar ebenfalls Verluste gemacht, diese wurden jedoch durch die Gewinne der notwendigen Vorleistung überkompensiert.
Diese Preispolitik beurteilt die WEKO als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. Die hohen Vorleistungspreise haben zudem auch zum hohen Preisniveau in der Schweiz beigetragen. Auf den 1. Januar 2008 hat Swisscom ihre Vorleistungspreise gesenkt. Die Situation hat sich dadurch für die anderen ADSL-Anbieter verbessert.
Die Höhe der Sanktion ergibt sich aus der Art und Schwere des Verstosses. Der Umstand, dass das beanstandete Verhalten von Swisscom in der Anfangs- und der Wachstumsphase dieses Marktes Jahre andauerte, wirkte sich in der Sanktionsbemessung erschwerend aus.
Quelle: WEKO.
Zur Problematik des „margin squeeze“ auch hier (Bundeskartellamt: Deutsche Telekom/9Live), hier (Belgien: Proximus), hier (Europäische Kommission: Positionspapier) und hier (US Supreme Court: linkLine).
Qualcomm und das Kartellrecht: Grenzen der Vertragsfreiheit für Monopolisten in Japan – Kartellverfahren der EG-Kommission weiter offen
Die Japan Fair Trade Commission (JFTC) hat angeordnet, dass Qualcomm Bestimmungen in Lizenzverträgen aufheben muss, die Qualcomms Lizenznehmer dazu verpflichten, ihre Patente an Qualcomm zu lizenzieren (Rücklizenzen), oder es ihnen verbieten, ihre Patente gegen Qualcomm oder Lizenznehmer Qualcomms durchzusetzen (Nichtangriffsabreden).
Im Jahr 2000 übernahm die japanische Association of Radio Industries and Businesses (ARIB) die WCDMA- und CDMA2000-Standards (3G-Handys). ARIB ist im Auftrag des japanischen Ministeriums für Post und Telekommunikation mit Standardisierungsfragen befasst. ARIB hat veranlasst, dass geistiges Eigentum, das für die Herstellung bzw. den Verkauf von 3G-Handys unter den ARIB-Standards wesentlich ist, bekanntzugeben war. Solche IP-Positionen durften nur unter “fair, reasonable and non-discriminatory”-Bedingungen (FRAND) auslizenziert werden.
Qualcomm unterwarf sich diesen Bedingungen gegenüber der ARIB, wich nach den Feststellungen der JFTC in seiner Vertragspraxis aber erheblich davon ab. Insbesondere soll Qualcomm gebührenfreie Rücklizenzen und Nichtangriffsklauseln durchgesetzt haben, die nicht als FRAND-kompatibel gelten. Die JFTC stellte fest, dass die Hersteller von Handys keine andere Wahl hatten als zuzustimmen, da sie auf die Technologie Qualcomms angewiesen waren. Qualcomm soll unsanft “nachgeholfen” und bei Vertragsverhandlungen unter anderem angedroht haben, seine Lizenzgebühren anzuheben.
Das Verfahren läuft auch nach der JFTC-Entscheidung vom September weiter. Es wird zunächst eine Anhörung und anschliessend gegebenenfalls ein Gerichtsverfahren geben. In Europa prüft die Kommission ähnliche Vorwürfe gegen Qualcomm. Auch die Generaldirektion Wettbewerb untersucht, ob Qualcomm durch seine Lizenzgestaltung gegen Kartellrecht (das Missbrauchsverbot des Artikel 82 EG) verstoßen hat; siehe den Post vom 20. Oktober 2009 zu Standards im EG-Kartellrecht.
Aus Anlass der förmlichen Verfahrenseröffnung gab die Kommission am 1. Oktober 2007 bekannt (Quelle: Kommission):
Der angebliche Verstoß betrifft Qualcomms Lizenzbedingungen für seine WCDMA-Patente. Von zentraler Bedeutung bei der Untersuchung wird die Frage sein, ob Qualcomm marktbeherrschend ist und ob die von Qualcomm auferlegten Lizenzbedingungen und -gebühren tatsächlich, wie von den Beschwerdeführern behauptet, nicht fair und vernünftig sind und einzelne Lizenznehmer benachteiligen. Im Standardisierungskontext ist es für die Feststellung, ob Qualcomm auf dem WCDMA-Lizenzmarkt seine marktbeherrschende Stellung missbraucht und damit gegen Artikel 82 EG-Vertrag verstoßen hat, von entscheidendem Belang, ob die von Qualcomm auferlegten Lizenzkonditionen mit der FRAND-Selbstverpflichtung des Unternehmens in Einklang stehen oder nicht …
Frau Kroes hat vor kurzem jedoch die Schwierigkeiten der Prüfung betont, die eine Kartellbehörde in Fällen des Preishöhenmissbrauches hat (Quelle: Kommission):
In practice, such assessments may be much more complex than this brief description of the issues implies, and any antitrust enforcer has to be careful about overturning commercial agreements without a clear and coherent evidence base.
Dieses Kartellverfahren ist eines der letzten Großprojekte von Wettbewerbskommissarin Kroes. Sie gab im Sommer 2009 zu erkennen, dass sie das Verfahren gegen Qualcomm in ihrer Amtszeit zum Abschluss bringen möchte (Post vom 23. September 2009). Ob die Kommission noch im Jahr 2009 zu einem Beschuldigungsschreiben kommen oder das Verfahren einstellen wird, gilt derzeit als offen.
Herr Heitzer verlässt das Bundeskartellamt
Dr. Bernd Heitzer, Präsident des Bundeskartellamtes, wird Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium. Der Präsident
… hatte sich durch entschlossenes und hartnäckiges Agieren einen Namen gemacht. Er scheute sowohl den Konflikt mit Unternehmen wie auch gerichtliche Auseinandersetzungen nicht, mit der Politik rieb er sich ebenfalls. Vor allem im Kampf um mehr Wettbewerb und niedrigere Preise bei Strom und Gas profilierte er sich.
Eigentlich kein Nachruf auf die Amtszeit von Herrn Heitzer als Präsident des Bundeskartellamtes, sondern das Handelsblatt vom 3. April 2007 zur Verabschiedung Herrn Böges, seines Vorgängers.
Der Präsident des BKartA kann sich an der öffentlichen Meinungsbildung beteiligen, und viele Präsidenten haben dies getan. Der Einfluss des Präsidenten auf die Entscheidungen des Bundeskartellamts ist aber gering. Das Amt entscheidet gem. § 51 Abs. 2 Satz 1 GWB durch seine Beschlussabteilungen. Der Präsident hat in der Sache kein Weisungsrecht.
Herr Heitzer hat von seiner politischen Rolle regen Gebrauch gemacht. So etwa in Bezug auf den Gesundheitsfond („Wettbewerbskontrolle auf den Märkten der gesetzlichen Krankenversicherung“, Studienkreis Regulierung Europäischer Gesundheitsmärkte, 29. Juni 2009):
Ziel der Gesundheitsreform 2006 war es, mehr Wettbewerb im Gesundheitssektor zu schaffen. Deswegen hieß das neue Gesetz wohl auch ‘Wettbewerbsstärkungsgesetz’ (kurz: GKV-WSG). Leider ist der Name hier aber nicht Programm. Im Gegenteil: Das Wettbewerbsstärkungsgesetz enthält nämlich zahlreiche Elemente, die den Wettbewerb beschränken und schwächen.
Dagegen haben zentralistische Elemente wie der Gesundheitsfonds in einem zukunftsfähigen Gesundheitswesen nichts zu suchen!
Fusionskontrolle: auch in Indonesien, und kein Ende (es lebe das ICN)
„Kartellrecht auf Chinesisch“ war typisch für den Footprint heutiger Informationskreisläufe. Ein Anwalt in China erfährt von einem kartellrechtlichen Vorgang, meldet ihn an einen Verteiler der ABA in den USA, ein ABA-Mitglied in Canada ergänzt den Bericht aus eigener Beratungserfahrung, und schliesslich landet die Geschichte in einem Blawg in Frankfurt.
Jetzt also Indonesien. Laut AFP wurde Carrefour dort verpflichtet, eine Beteiligung abzugeben. Offenbar wurde die Anordnung der Entflechtung mit den Marktanteilen Carrefours begründet.
Ein Behördenangehöriger der indonesischen Kartellbehörde (KPPU) sagte mir einmal bei einem ABA-Meeting, man könne sich in ICN-Kreisen nicht blicken lassen, wenn man keine aktive Fusionskontrolle habe. Das gehöre sich einfach – „the thing you have to have“. Dann wäre da noch der sanfte Druck der OECD, der WTO, der UNCTAD, der GTZ … (Herr Wolfgang Kartte hat über seine Beratungstätigkeit in Indonesien einen sehr lesenswerten Bericht geschrieben.)
Das mag so sein, oder auch nicht. Jedenfalls ist die Bedeutung des globalen Informationsflusses nicht zu überschätzen – für Unternehmen und Behörden.
Wenn Deutschland eine Fusionskontrolle braucht, warum dann nicht Indonesien? Je nachdem, nach welchen Kriterien man zählt, kommt man derzeit auf etwa 80 Fusionskontrollordnungen weltweit. Man sollte aber erwarten dürfen, dass ein Land sein Fusionskontrollrégime, so es denn eines haben muss, auch so ausgestaltet, dass international tätige Unternehmen es navigieren können. Dahin ist noch ein weiter Weg, auch in Indonesien.
JAKARTA — An Indonesian watchdog ruled Tuesday that a subsidiary of French supermarket chain Carrefour was in breach of anti-monopoly rules and ordered it to sell its stake in local retailer Alfa Retailindo.
The Business Competition Supervisory Commission (KPPU) ordered Carrefour Indonesia to sell its 75-percent stake in Alfa, which it acquired for 674 billion rupiah (70.9 million dollars) earlier this year.
It also fined Carrefour 25 billion rupiah for breaching Indonesia’s competition rules.
„Carrefour has one year to sell its stake in Alfa Retailindo,“ KPPU commissioner Dedie Martadisastra, who presided at the court, said.
The commission found that Carrefour’s share in the wholesale market stood at 67 percent as of June, up from 45 percent before the acquisition took place.
Its share in the retail market stood at 48 percent, up from 38 percent.
Carrefour Indonesia corporate affairs director Irawan Kadarman disputed the commission’s findings.
„We think that our share in the market is far from dominant,“ he told AFP.
Quelle: AFP.




































